Gastjagdschein

Um einen Gastjagdschein in Dänemark zu beantragen, klicken Sie auf diesen Link: 

Jagdschein beantragen

Bitte beachten Sie, dass wir eine voraussichtliche Bearbeitungszeit von ungefähr vier Wochen haben. Die Bearbeitungszeit kann eben länger werden wenn Sie nicht dänischer Staatsbürger sind und/oder außerhalb der EU leben.

Wenn wir Ihren Antrag bearbeitet haben, müssen Sie die Jagdscheingebühr bezahlen und die Polizei muss der Ausstellung des Jagdscheins durch die dänische Umweltschutzbehörde zustimmen. Wenn Sie die Jagdscheingebühr bezahlen, geben Sie der dänischen Polizei auch die Erlaubnis, zu prüfen, ob die Zustimmung zur Ausstellung eines dänischen Jagdscheins erteilt werden kann. Voraussetzung für die Ausstellung eines Jagdscheins durch die dänische Umweltschutzbehörde ist die Zustimmung der Polizei.

Wenn Sie im letzten Jagdjahr einen Gastjagdschein besessen haben, müssen Sie auch Wilderträge melden.

Sie müssen Wilderträge melden, bevor Sie den neuen Gastjagdschein bezahlen können. Sollten Sie im vergangenen Jahr noch keinen Gastjagdschein gehabt haben, können Sie sofort bezahlen.

Wildertrag melden und Gastjagdschein bezahlen

Wenn Das Dänisches Umweltamt Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie eine E-Mail mit zwei persönlichen Links. Einen für den Wildertrag des letztes Jagdjahre zu melden und einen für die Zahlung des neuen Gastjagdschein. Wenn Sie im letzten Jagdjahr keinen Gastjagdschein hatten, verwenden Sie nur den Link zur Zahlung.

 

Zu beachten

  • Gastjäger sind verpflichtet den Wildertrag für das letzte Jagdjahr zu melden
  • Die Zahlung der Jagdscheingebühr können Sie nicht mehr rückgängig machen
  • Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Gastjagdschein beantragen können, wenn Sie in Dänemark wohnen.

Es ist wichtig, dass Sie die E-Mail elektronisch speichern, weil die dänische Umweltschutzbehörde sie nur einmal senden kann.